Klare Sprache für alle - FWG beantragt verständlichere Verwaltungskommunikation in Passau

Passau. Die Stadtratsfraktion FWG Passau hat einen Antrag eingereicht, die schriftliche Bürgerkommunikation der Stadtverwaltung gezielt weiterzuentwickeln. Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein Konzept für klarere, verständlichere Schreiben zu erarbeiten, bei voller Wahrung der rechtlichen Anforderungen an Bescheide und Verwaltungsakte.
Auslöser des Antrags ist die Beobachtung, dass Bürgerschreiben mancherorts unnötig kompliziert formuliert sind, auch dort, wo es den Sachverhalt gar nicht erfordert. Dabei profitieren beide Seiten von verständlicherer Sprache. Stadträtin Stefanie Auer, die den Antrag eingebracht hat, bringt es auf den Punkt: „Wenn Bürgerinnen und Bürger ein Schreiben der Stadt auf Anhieb verstehen, spart das beiden Seiten Zeit und Nerven. Weniger Rückfragen, weniger Missverständnisse und das entlastet die Verwaltung genauso wie die Menschen, die auf eine schnelle und klare Antwort angewiesen sind.“
Der Antrag richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Verwaltung, sondern will sie unterstützen. Fraktionsvorsitzender Siegfried Kapfer betont: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung leisten täglich hervorragende Arbeit unter anspruchsvollen Bedingungen. Gute Verwaltung und verständliche Sprache gehören zusammen und diesen Weg wollen wir gemeinsam
gehen.“
Dass der Bedarf real ist, bestätigt auch die stv. Fraktionsvorsitzende Erika Träger: „Immer mehr Menschen, nicht nur ältere oder sprachlich weniger geübte tun sich schwer mit Behördenschreiben. Das ist keine Frage der Bildung, sondern oft schlicht eine Frage des Stils. Hier kann die Stadt Passau
ein deutliches Zeichen setzen.“
Der Antrag sieht vor, zunächst die häufigsten Standardschreiben und Textbausteine auf Verständlichkeit zu prüfen, überarbeitete Musterschreiben zu entwickeln und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt zu schulen. Rechtsverbindliche Bescheide und Ermessensbegründungen bleiben von den Anforderungen der Leichten Sprache ausgenommen, denn hier sind gesetzliche Formvorgaben zu wahren.
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