FWG: Gute Ideen dürfen nicht monatelang liegen bleiben - Fraktion beantragt Verkürzung der Bearbeitungsfrist für Stadtratsanträge auf drei Monate
Passau. Die Mitglieder der FWG-Stadtratsfraktion möchten die Geschäftsordnung des Stadtrats weiterentwickeln und beantragen, dass Anträge künftig grundsätzlich innerhalb von drei statt bislang sechs Monaten im Stadtrat oder einem Ausschuss beraten werden. Die bestehende Ausnahmeregelung soll erhalten bleiben: Ist eine Behandlung im Einzelfall nicht möglich oder nicht sachgerecht, soll dies den Antragstellerinnen und Antragstellern weiterhin mitgeteilt und das weitere Vorgehen abgestimmt werden.
Bereits im Jahr 2021 wurde auf Initiative der heutigen FWG-Stadträtin Stefanie Auer und des ÖDP-Fraktionsvorsitzenden Urban Mangold erstmals eine Frist von sechs Monaten in die Geschäftsordnung des Stadtrats aufgenommen. Nach mehreren Jahren Praxiserfahrung hält die FWG nun eine Weiterentwicklung dieser Regelung für sinnvoll und schlägt eine Verkürzung auf drei Monate vor.
„Anträge sind eines der wichtigsten Instrumente der Stadträtinnen und Stadträte. Dahinter stehen häufig konkrete Anliegen aus der Bürgerschaft. Wer sich an uns wendet, darf erwarten, dass diese Themen zeitnah beraten werden und nicht monatelang auf ihre Behandlung warten“, sagt Stadträtin Stefanie Auer.
Sie verweist dabei beispielhaft auf zwei Anträge aus dem vergangenen Jahr, die bislang noch nicht behandelt wurden: die von ihr initiierte Einführung eines digitalen Kita-Planers für Passau sowie der miteingereichte Antrag zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.
„Ein digitaler Kita-Planer würde Familien die Suche nach einem Betreuungsplatz erheblich erleichtern und gleichzeitig die Einrichtungsleiter und -leiterinnen entlasten. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist wiederum eine zentrale Grundlage für die zukünftige Entwicklung unserer Stadt. Beide Themen sind für Passau von großer Bedeutung und beide verdienen eine zeitnahe Beratung“, sagt Auer.
FWG-Fraktionsvorsitzender Siegfried Kapfer betont, dass sich der Antrag ausdrücklich nicht gegen die Verwaltung richtet: „Uns geht es nicht darum, die Verwaltung unter unnötigen Zeitdruck zu setzen. Deshalb soll die bestehende Ausnahmeregelung unverändert bestehen bleiben. Wenn eine Behandlung innerhalb von drei Monaten im Einzelfall nicht möglich oder nicht sachgerecht ist, soll dies weiterhin transparent kommuniziert und das weitere Vorgehen mit den Antragstellerinnen und Antragstellern abgestimmt werden.“
Auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Erika Träger sieht in einer zügigeren Beratung einen Gewinn für die kommunalpolitische Arbeit: „Kommunalpolitik lebt davon, aktuelle Themen aufzugreifen und zeitnah zu beraten. Werden Anträge erst viele Monate später behandelt, besteht die Gefahr, dass sich Rahmenbedingungen bereits verändert haben oder einzelne Inhalte an Aktualität verlieren. Eine zügige Beratung stärkt deshalb nicht nur die Arbeit des Stadtrats, sondern sorgt auch für nachvollziehbare und bürgernahe Entscheidungen.“
Die FWG ist überzeugt, dass gute Ideen zeitnah beraten werden müssen. Eine verbindlichere Frist sorgt für mehr Transparenz, stärkt die Arbeit des Stadtrats und kommt letztlich den Bürgerinnen und Bürgern zugute.
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