FWG will klare Regeln für Photovoltaik bei Gewerbebauten

Passau. Die FWG-Stadtratsfraktion beantragt, die bauleitplanerischen Möglichkeiten der Stadt Passau zur stärkeren Nutzung von Photovoltaik bei Gewerbe- und Sondergebieten systematisch zu prüfen und künftig konsequenter zu nutzen.
Anlass für den Antrag war die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität am 14. Juli. Bei der Beratung über die Erweiterung eines Verbrauchermarktes bestand fraktionsübergreifend Einigkeit darüber, dass große Dachflächen und Stellplatzanlagen künftig stärker für Photovoltaik genutzt werden sollten. Gleichzeitig zeigte die Diskussion aber auch, dass Unsicherheit darüber besteht, welche rechtlichen Möglichkeiten der Stadt dabei tatsächlich zur Verfügung stehen.
Mit ihrem Antrag möchte die FWG erreichen, dass die Verwaltung die bestehenden bauleitplanerischen Möglichkeiten umfassend darstellt und einen Vorschlag erarbeitet, wie Photovoltaik künftig bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen für Gewerbe- und Sondergebiete regelmäßig berücksichtigt werden kann.
„Im Ausschuss waren wir uns schnell einig, dass wir die Potenziale großer Dachflächen und Parkplätze künftig besser nutzen wollen. Uneinigkeit bestand aber bei der Frage, welche rechtlichen Instrumente der Stadt überhaupt zur Verfügung stehen. Genau hier brauchen wir eine fundierte Grundlage für zukünftige Entscheidungen“, sagt FWG-Stadträtin Stefanie Auer. „Mir geht es dabei nicht um Einzelfallentscheidungen, sondern um klare und nachvollziehbare Regeln. Unternehmen sollen früh wissen, welche Anforderungen bei Bauvorhaben gelten. Das schafft Planungssicherheit,für die Betriebe ebenso wie für die Stadt.“, so Auer weiter.
Der Antrag sieht unter anderem vor, die rechtlichen Möglichkeiten für Festsetzungen von Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dachflächen sowie von Photovoltaiküberdachungen größerer Stellplatzanlagen zu prüfen und daraus eine einheitliche Vorgehensweise für zukünftige Bebauungsplanverfahren zu entwickeln.
FWG-Fraktionsvorsitzender Siegfried Kapfer sieht darin einen pragmatischen Ansatz: „Wir wollen keine Symbolpolitik, sondern rechtssichere und verlässliche Rahmenbedingungen. Wenn wir die rechtlichen Möglichkeiten kennen, können wir sie künftig einheitlich anwenden. Das schafft Transparenz und verhindert, dass vergleichbare Vorhaben unterschiedlich behandelt werden.“
Auch FWG-Stadträtin Erika Träger unterstützt den Vorstoß: „Der Ausbau der Photovoltaik ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Natürlich wissen wir, dass dazu auch leistungsfähige Stromnetze gehören. Das darf aber kein Grund sein, die Potenziale auf Dächern und Parkplätzen ungenutzt zu lassen. Dort, wo wir als Kommune Gestaltungsmöglichkeiten haben, sollten wir diese auch konsequent nutzen.“
Die FWG betont, dass sich der Antrag auf die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen für Gewerbe- und Sondergebiete bezieht. Ziel sei es, die bestehenden kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten künftig einheitlich und rechtssicher zu nutzen sowohl bei neuen Gewerbeansiedlungen als auch bei größeren Erweiterungen bestehender Standorte. So könne Passau Schritt für Schritt einen weiteren Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität leisten und gleichzeitig verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen.
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