Anträge

  • Stärkung des kommunalen Ehrenamts

    07.08.2026


    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Andreas Rother,

    lieber Andi,

    die unterzeichnenden Mitglieder des Stadtrates beantragen:


    Der Stadtrat möge beschließen:

    Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf zur Einführung einer Erstattung nachgewiesener notwendiger Betreuungskosten gemäß Art. 20a Abs. 2 Nr. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Wahrnehmung des kommunalen Ehrenamts vorzulegen. Die Regelung ist an der hierfür einschlägigen Stelle zu verankern; nach derzeitigem Satzungsstand ist dies § 3 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Kommunalverfassungsrechts der Stadt Passau (PA-KVR).

    Hierbei soll insbesondere geregelt werden:

    • die Erstattung notwendiger und nachgewiesener Betreuungskosten für die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates, seiner Ausschüsse sowie sonstiger Gremien, in die Mitglieder des Stadtrates durch die Stadt Passau entsandt werden,
    • die Erstattung für die notwendige Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (Art. 20a Abs. 2 Nr. 4 Buchst. a GO), Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind (Art. 20a Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b GO), pflegebedürftigen Angehörigen im Sinne des Art. 20a Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c GO,
    • die Festlegung eines angemessenen Höchstbetrages sowie eines unbürokratischen, niedrigschwelligen Antragsverfahrens.

    Begründung:

    Kommunalpolitik lebt vom ehrenamtlichen Engagement ihrer Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Dieses Engagement sollte unabhängig von der jeweiligen familiären oder persönlichen Lebenssituation möglich sein.


    Für ehrenamtliche Stadtratsmitglieder können durch die Teilnahme an Sitzungen notwendige Betreuungskosten entstehen, beispielsweise für die Betreuung kleiner Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger. Diese zusätzlichen Aufwendungen können die Ausübung des kommunalen Ehrenamts erschweren und wirken faktisch wie eine zusätzliche Hürde, die je nach Lebenssituation unterschiedlich stark ins Gewicht fällt.


    Der Bayerische Landtag hat mit der zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Ergänzung des Art. 20a Abs. 2 Nr. 4 GO ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, nachgewiesene Betreuungskosten zu erstatten. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dabei den Kommunen im Rahmen ihrer Satzung.


    Der Stadtrat hat zu Beginn der laufenden Wahlperiode bereits eine neu gefasste Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Kommunalverfassungsrechts (PA-KVR) beschlossen. Da diese Neufassung ohne eine Regelung zur Erstattung von Betreuungskosten erfolgte, bedarf es hierfür einer eigenständigen Ergänzung, die nach derzeitigem Satzungsstand voraussichtlich in § 3 PA-KVR zu verorten wäre.


    Die Stadt Passau sollte von dieser gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch machen und damit einen weiteren Beitrag leisten, kommunalpolitisches Engagement für Menschen mit Familien- oder Pflegeverantwortung zu erleichtern.


    Der Antrag verfolgt ausdrücklich nicht das Ziel, neue Privilegien zu schaffen. Vielmehr sollen notwendige und nachgewiesene Aufwendungen ersetzt werden, die ausschließlich durch die Wahrnehmung des kommunalen Ehrenamts entstehen.


    Gerade vor dem Hintergrund, dass kommunale Mandate ehrenamtlich ausgeübt werden, ist dies ein sinnvoller Beitrag zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts insgesamt und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Ehrenamt, Familie und Pflege – unabhängig von Fraktion, Alter oder Lebenssituation der einzelnen Mandatsträgerin oder des einzelnen Mandatsträgers.


    Mit freundlichen Grüßen

    Die unterzeichnenden Mitglieder des Stadtrates


    Auer Stefanie  

    Stadträtin (FWG), stv. FWG-Fraktion


    Buhmann Evi 

    Stadträtin (CSU)


    Hartmann Verena

    Stadträtin (Die Linke), stv. Linke-Fraktion


    Kolitz Nika 

    Stadträtin (Die Linke), stv. Linke-Fraktion


    Resch Marlies 

    Stadträtin (PaL) 


    Träger Erika

    Stadträtin FWG, stv. FWG-Fraktion


  • Hitzeschutz im Klinikum Passau weiterentwickeln – besonders vulnerable Patientinnen und Patienten besser schützen

    27.07.2026


    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Andreas Rother,

    lieber Andi,

    namens der Mitglieder der Stadtratsfraktion FWG beantragen wir:


    Der zuständige Werkausschuss möge beschließen:

    Die Werkleitung wird beauftragt, dem Werkausschuss ein Maßnahmenkonzept zurWeiterentwicklung des Hitzeschutzes im Klinikum Passau vorzulegen.

    Hierbei sollen insbesondere folgende Punkte dargestellt werden:

    1. wie das bestehende Hitzeschutzkonzept des Klinikums vor dem Hintergrund derpraktischen Erfahrungen der zurückliegenden Hitzeperioden evaluiert und punktuell weiterentwickelt werden kann, insbesondere im Hinblick auf tatsächlich gemessene Raumtemperaturen im Vergleich zur Außentemperatur,
    2. welche weiteren organisatorischen, technischen und baulichen Maßnahmen geeignet sind, die Auswirkungen von Hitzeperioden auf Patientinnen und Patienten sowie Beschäftigte im Klinikum zu reduzieren,
    3. wie insbesondere für besonders vulnerable Patientinnen und Patienten weitere geeignete kühlbare Patientenzimmer oder Kühlbereiche geschaffen bzw. vorgehalten werden können,
    4. welche kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen bereits ohne größere Investitionen realisiert werden können,
    5. welche mittel- und langfristigen Maßnahmen im Rahmen künftiger Sanierungen oder Investitionen berücksichtigt werden sollten,
    6. welche Kosten mit den jeweiligen Maßnahmen verbunden sind und welche Fördermöglichkeiten hierfür bestehen, insbesondere unter Einbeziehung der Beratungsangebote des Kompetenzzentrums Hitzemanagement beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL),
    7. wie die vorgeschlagenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation des Klinikums priorisiert und schrittweise umgesetzt werden können.

    Begründung:

    Hitzeperioden nehmen auch in Passau spürbar zu. Gerade ältere, pflegebedürftige und schwer erkrankte Menschen reagieren besonders empfindlich auf hohe Temperaturen. Krankenhäuser tragen deshalb eine besondere Verantwortung, diese Patientinnen und Patienten bestmöglich vor hitzebedingten Gesundheitsrisiken zu schützen.

    Bereits im Jahr 2023 wurde auf Initiative der heutigen FWG-Stadträtin Stefanie Auer ein kommunaler Hitzeaktionsplan beantragt und anschließend vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Dieser bildet eine wichtige Grundlage für den Hitzeschutz im Stadtgebiet.

    Das Klinikum Passau verfügt bereits über ein Hitzeschutzkonzept. Die praktische Erfahrung der zurückliegenden Hitzeperioden zeigt jedoch, dass dieses Konzept in einzelnen Bereichen noch nicht die gewünschte Wirkung entfaltet: So kam es vor, dass Patientinnen und Patienten bei einer Außentemperatur von rund 27 °C ins Klinikum kamen und dort inZimmern mit Temperaturen von bis zu 32 °C ausharren mussten und die Innentemperatur lag also deutlich über der Außentemperatur. Ein bestehendes, formal genehmigtes Konzept stellt damit nicht automatisch sicher, dass sich die Situation für die Patientinnen und Patienten im Ernstfall tatsächlich verbessert.

    Das Bundesgesundheitsministerium hat zwischenzeitlich einen Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser als Bundesempfehlung veröffentlicht, der organisatorische, technische und bauliche Maßnahmen zum Schutz von Patientinnen und Patienten sowie Beschäftigten vorsieht. Er eignet sich als zusätzlicher Prüfmaßstab, um das bestehende Konzept des Klinikums Passau auf mögliche Lücken hin zu überprüfen und gezielt weiterzuentwickeln.

    Das Klinikum Passau nimmt innerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge jedoch eine besondere Rolle ein. Während allgemeine Maßnahmen zum Hitzeschutz die gesamte  Bevölkerung betreffen, stehen hier insbesondere besonders vulnerable Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt.

    Dabei ist ausdrücklich zu berücksichtigen, dass sich das Klinikum in einer wirtschaftlich angespannten Situation befindet. Ziel des Antrags ist daher ausdrücklich nicht die Forderungnach kurzfristigen Großinvestitionen, sondern die Entwicklung eines realistischen, priorisierten und finanziell tragfähigen Maßnahmenkonzepts. Kurzfristig umsetzbare Verbesserungen sollen ebenso aufgezeigt werden wie langfristige bauliche Maßnahmen im Rahmen zukünftiger Investitionen und Sanierungen. Das Kompetenzzentrum Hitzemanagement beim Bayerischen LGL bietet hierzu Beratung und ggf. Fördermöglichkeiten an, die im Rahmen der Maßnahmenentwicklung einbezogen werden sollten.

    Gerade angesichts zunehmender Hitzeperioden sollte der Schutz besonders gefährdeter Patientinnen und Patienten ein wesentlicher Bestandteil der zukünftigen Krankenhausentwicklung sein.


    Mit freundlichen Grüßen

    Stefanie Auer

    für die FWG-Stadtratsfraktion

    Pressemitteilung
  • Nutzung der bauleitplanerischen Möglichkeiten zur Förderung von Photovoltaik in neuen Gewerbe- und Sondergebieten

    16.07.2026


    Lieber Andi,

    namens der Stadtratsfraktion FWG beantragen wir:


    Der zuständige Ausschuss möge beschließen:

    Die Verwaltung wird beauftragt, dem zuständigen Ausschuss eine Beschlussvorlage bzw.einen Sachstandsbericht vorzulegen, aus der/dem hervorgeht,

    1.  welche rechtlichen Möglichkeiten der Stadt Passau nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 Buchst. b BauGB bestehen, bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen weitergehende städtebauliche Festsetzungen zur Errichtung von Anlagen zur Nutzung von Photovoltaikv orzusehen,
    2. in welchen Fällen über die bestehende gesetzliche Regelung des Art. 44a BayBO und die ab 2027 gestaffelt in Kraft tretende bundesweite Solarpflicht nach § 106 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) hinaus insbesondere Photovoltaikanlagen auf Dachflächen kleinerer Gewerbebauten unterhalb derbundesrechtlichen Schwelle von 250 m² Nutzfläche, Photovoltaiküberdachungen größerer Stellplatzanlagen sowie weitere Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien städtebaulich festgesetzt werden können,
    3. wie diese Möglichkeiten künftig bei neuen Gewerbegebieten und Sondergebieten imStadtgebiet systematisch genutzt werden können, insbesondere auch zeitlich vor dem Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Solarpflicht,
    4. welche Anpassungen hierfür bei künftigen Bebauungsplanverfahren erforderlich wären,
    5. wie künftig bei neuen Bebauungsplänen für Gewerbe- und Sondergebiete als Regelfall vorgesehen werden kann, dass Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dachflächen sowie aufgrößeren Stellplatzüberdachungen festgesetzt werden, sodass ein Verzicht auf eine solche Festsetzung im jeweiligen Planverfahren begründet und dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt werden muss.

    Begründung:

    Der Ausbau der Solarenergie ist ein wesentlicher Baustein für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und eine nachhaltige Stadtentwicklung.


    Mit Art. 44a BayBO bestehen bereits gesetzliche Vorgaben zur Nutzung von Solarenergieauf bestimmten Neubauten und Stellplatzanlagen. Darüber hinaus eröffnet § 9 Abs. 1 Nr. 23 Buchst. b BauGB den Gemeinden die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Bauleitplanung für Gebiete weitergehende städtebauliche Festsetzungen zur Errichtung von Solaranlagen zutreffen.


    Auf Bundesebene hat der Gesetzgeber mit § 106 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) eine gestaffelte bundesweite Solarpflicht beschlossen. Sie gilt ab dem 1. Januar 2027 zunächst für neue öffentliche Nichtwohngebäude sowie neue Gewerbe- und Zweckbauten mit mehr als 250 m² Nutzfläche und wird in den Folgejahren schrittweise ausgeweitet. § 106 Abs. 4 GModG stellt dabei ausdrücklich klar, dass die Länder und – im Rahmen der Bauleitplanung – die Gemeinden weitergehende Anforderungen an die Errichtung von Solaranlagen stellen können. Die bundesgesetzliche Regelung markiert damit ein Mindestniveau, kein Höchstmaß.


    Für Passau ergeben sich daraus zwei Handlungsfelder, die über die bundesgesetzliche Mindestpflicht hinausgehen und durch kommunale Festsetzungen sinnvoll geschlossen werden können: erstens Gewerbebauten unterhalb der bundesrechtlichen Schwelle von 250m² Nutzfläche, für die keine bundesgesetzliche Pflicht besteht, und zweitens die Überdachung größerer Stellplatzanlagen, die von § 106 GModG nicht erfasst wird. Zudem kann die Stadt durch eigene Festsetzungen bereits vor dem Inkrafttreten der Bundesregelung ansetzen.


    Viele Kommunen nutzen die bauleitplanerischen Möglichkeiten bereits und sehen in neuen Gewerbegebieten Photovoltaikanlagen auf Dachflächen oder Parkplatzüberdachungen regelmäßig vor. Auch die Stadt Passau sollte prüfen, wie diese Instrumente künftig konsequent genutzt werden können.

    Gerade bei neuen Gewerbeansiedlungen entstehen regelmäßig große Dachflächen sowie umfangreiche Stellplatzanlagen, die sich in besonderem Maße für die Nutzung von Solarenergie eignen.


    Ziel des Antrags ist es daher, die rechtlichen Möglichkeiten umfassend darzustellen, den durch die kommende Bundesregelung veränderten rechtlichen Rahmen zu berücksichtigen und einen Vorschlag für eine einheitliche Vorgehensweise bei zukünftigen Bebauungsplanverfahren zu erarbeiten. Mit der vorgeschlagenen Regel-Ausnahme-Umkehr, Photovoltaik als Regelfall, Verzicht nur mit Begründung, wird sichergestellt, dass die Möglichkeiten des § 9 Abs. 1 Nr. 23 Buchst. b BauGB nicht nur geprüft, sondern in der Planungspraxis auch tatsächlich angewendet werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Stefanie Auer

    für die FWG-Stadtratsfraktion

    Pressemitteilung
  • Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats

    15.07.2026


    Lieber Andi,

    namens der Stadtratsfraktion FWG beantragen wir:


    Der Stadtrat möge beschließen:

    § 13 Absatz 2 Satz 5 der Geschäftsordnung der Stadt Passau wird wie folgt neu gefasst:


    „Ein Antrag ist grundsätzlich innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang im Stadtrat odereinem Ausschuss zur Beratung zu stellen. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich oder nichtsachgerecht sein, ist dies der Antragstellerin oder dem Antragsteller mitzuteilen und das weitereVorgehen mit ihr bzw. ihm abzustimmen.“


    Begründung:

    Mit Beschluss des Stadtrats vom Jahr 2021 wurde die Geschäftsordnung bereits dahingehendergänzt, dass Anträge grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten behandelt werden sollen. Diese Änderung war ein wichtiger Schritt hin zu einer verbindlicheren und transparenteren Stadtratsarbeit.

    Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen jedoch, dass die bestehende Frist von sechsMonaten in der Praxis häufig zu lang ist und teilweise dennoch überschritten wird. Dadurch bestehtdie Gefahr, dass aktuelle Themen erst dann beraten werden, wenn sich Rahmenbedingungen bereitsverändert haben oder einzelne Inhalte an Aktualität verloren haben.

    Anträge gehören zu den wichtigsten Instrumenten der kommunalpolitischen Arbeit. Häufig gehenihnen konkrete Anliegen aus der Bürgerschaft voraus oder sie greifen aktuelle Entwicklungen auf. Eine zeitnahe Beratung stärkt daher nicht nur die Arbeitsfähigkeit des Stadtrats, sondern auch dasVertrauen der Bürgerinnen und Bürger in kommunalpolitische Entscheidungsprozesse.

    Die beantragte Verkürzung der Regelfrist auf drei Monate trägt diesem Anliegen Rechnung, ohne dieVerwaltung unangemessen einzuschränken. Die bereits bestehende Ausnahmeregelung bleibtunverändert bestehen. Ist eine Behandlung innerhalb von drei Monaten im Einzelfall nicht möglichoder sachgerecht, soll dies weiterhin gegenüber der Antragstellerin oder dem Antragstellertransparent kommuniziert und das weitere Vorgehen abgestimmt werden.

    Der Antrag verfolgt somit nicht das Ziel, die Verwaltung unter zusätzlichen Zeitdruck zu setzen,sondern soll zu einer planbaren, transparenten und bürgernahen Behandlung von Stadtratsanträgenbeitragen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Stefanie Auer

    Pressemitteilung
  • Verständliche Verwaltungssprache – Bürgerkommunikation der Stadt Passau weiterentwickeln

    09.06.2026


    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Andreas Rother,

    namens der Stadtratsfraktion FWG beantragen wir:


    Der zuständige Ausschuss möge beschließen:

    Die Verwaltung wird beautragt, ein Konzept zur Weiterentwicklung der schriftlichen Bürgerkommunikation zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen. Ziel ist eine sprachlich klare, verständliche und gleichzeitig rechtssichere Ausdrucksweise in der Korrespondenz mit den Bürgerinnen und Bürgern. Das Konzept soll folgende Punkte

    umfassen:

    1.  Bestandsaufnahme der am häufigsten verwendeten Standardschreiben, Bescheide und Textbausteine -insbesondere in den bürgernahen Dienststellen wie Ausländerbehörde, Bürgerbüro und Sozialverwaltung –hinsichtlich ihrer sprachlichen Verständlichkeit.
    2.  Erarbeitung überarbeiteter Musterschreiben in klarer, bürgerfreundlicher Sprache unter Wahrung der rechtlichen Anforderungen an Bescheide, Rechtsbehelfsbelehrungen und Ermessensbegründungen.
    3.  Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine bürgernahe Ausdrucksweise, ohne dabei die rechtlich notwendige Genauigkeit zu beeinträchtigen.
    4. Prüfung, ob für rein informierende Schreiben – also solche ohne Bescheidcharakter – zusätzliche Hinweistexte in vereinfachter Sprache oder weiteren Sprachen angeboten werden können.
    5. Darstellung des Ressourcenbedarfs (Personal, Kosten, Zeitrahmen) für die vorgeschlagenen Maßnahmen.

    Begründung:

    Die Stadtverwaltung Passau leistet täglich gute Arbeit unter hohem Aufwand und in einem komplexen rechtlichen Umfeld. Gerade deshalb lohnt es sich, die schriftliche Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern gezielt weiterzuentwickeln: Verständlichere Schreiben reduzieren Rückfragen, entlasten die Verwaltung und stärken das Vertrauen in die Stadt als zuverlässige Ansprechpartnerin.

    Verwaltungssprache ist in vielen Fällen aus guten Gründen präzise und fachlich: Bescheide, Rechtsbehelfsbelehrungen und Ermessensbegründungen unterliegen gesetzlichen Formvorgaben, die nicht beliebig vereinfacht werden können. Eine pauschale Umstellung auf „Leichte Sprache“ im technischen Sinne wäre für diese

    Schriftstücke weder rechtlich möglich noch sinnvoll.

    Daneben gibt es sicher Spielraum für klarere, bürgerfreundlichere Formulierungen – insbesondere bei Standardschreiben, Hinweistexten und allgemeiner Korrespondenz. Diesen Spielraum zu nutzen, ist eine Frage des guten Verwaltungsstils und liegt im gemeinsamen Interesse von Verwaltung und Stadtgesellschaft.

    Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, dieses Potenzial systematisch zu erschließen: praxisnah, rechtssicher und mit

    realistischem Ressourceneinsatz.


    Mit freundlichen Grüßen

    Stefanie Auer

    für die FWG-Stadtratsfraktion

    Pressemitteilung
  • Parken mit Plan – Konzept für Park-and-Ride und Pendlerparken in Passau

    09.06.2026


    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Andreas Rother,

    namens der Stadtratsfraktion FWG beantragen wir:


    Der zuständige Ausschuss möge beschließen:

    Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität ein Konzept bzw. einen Sachstandsbericht zu folgenden Punkten vorzulegen:

    1. Darstellung der aktuellen Situation im Bereich Park-and-Ride, Pendlerparken sowie Langzeitparkmöglichkeiten im Stadtgebiet Passau einschließlich bestehender Angebote, Auslastung, Nachfrageentwicklung und derzeitiger Problemstellungen.
    2. Prüfung, welche bestehenden oder potenziellen Standorte sich künftig für Park-and-Ride-Angebote, für Wochen- bzw. Monatstickets sowie für Pendlerparkplätze eignen könnten.
    3. Prüfung möglicher organisatorischer, digitaler und technischer Lösungen, mit denen bei Angeboten wie Wochen- oder Monatstickets gleichzeitig eine verlässliche Stellplatznutzung gewährleistet werden kann, beispielsweise durch Reservierungs-, Kontingentierungs-, Buchungs- oder digitale Auslastungssysteme.
    4. Darstellung möglicher Modelle zur besseren Verknüpfung von Parkmöglichkeiten mit dem öffentlichen Nahverkehr sowie weiteren Mobilitätsangeboten, insbesondere unter Einbeziehung der Stadtwerke Passau, hinsichtlich Kombi-Angeboten, vergünstigter Tarife, digitaler Informations- und Buchungssysteme sowie der Attraktivitätssteigerung von Umstiegsmöglichkeiten.
    5.  Darstellung, wie bei künftigen Park- und Mobilitätskonzepten die Bedürfnisse von Einpendlerinnen und Einpendlern aus den Landkreisen berücksichtigt werden können.

    Begründung:

    Im Ausschuss für Bauen und Liegenschaften am 20. Mai 2026 wurde die ersatzlose Streichung der Wochen- und 4-Wochentickets für den Parkplatz Kapuzinerstraße beschlossen. Bereits zuvor waren entsprechende Tickets auch beim Parkplatz bzw. Parkdeck Bschütt eingestellt worden.

    Hintergrund der Entscheidung war insbesondere die hohe Auslastung der Parkflächen, wodurch trotz gültiger

    Wochen- oder Monatstickets teilweise keine freien Stellplätze mehr verfügbar waren. Gleichzeitig wurde in der Diskussion jedoch deutlich, dass weiterhin ein erheblicher Bedarf an praktikablen und bezahlbaren Angeboten für Pendlerinnen und Pendler sowie weitere Nutzergruppen besteht.


    Aus Sicht der Antragsteller braucht Passau daher eine übergeordnete und langfristige Strategie im Bereich Parken und Mobilität. Die Diskussion im Bauausschuss hat gezeigt, dass unterschiedliche Bedürfnisse bislang nicht ausreichend systematisch betrachtet werden. Während einerseits der innerstädtische Verkehr reduziert und

    insbesondere die Altstadt entlastet werden soll, benötigen viele Menschen weiterhin attraktive Alternativen zum direkten Parken in der Innenstadt.

    Ziel sollte daher sein, unterschiedliche Mobilitätsbedürfnisse besser miteinander zu verbinden und gleichzeitig

    praktikable, verlässliche und attraktive Angebote für verschiedene Nutzergruppen bereitzustellen.

    Auch der aktuelle Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Passau sieht im Bereich „K9 Park&Ride“ weiteren Analyseund Konzeptbedarf vor. Insbesondere werden dort unter anderem Defizitanalysen, Konzeptentwicklungen sowie mögliche Attraktivitätssteigerungen bestehender Angebote genannt.


    Die Erstellung eines entsprechenden Konzepts bzw. Sachstandsberichts erscheint daher sinnvoll, um die weitere

    verkehrspolitische Entwicklung der Stadt Passau strategisch und langfristig begleiten zu können.


    Mit freundlichen Grüßen

    Stefanie Auer

    für die FWG-Stadtratsfraktion

    Pressemitteilung
  • Kennzeichnung Rauchverbot auf Spielplätzen - Ergänzung Spielgeräte Spielplatz Innpromenade

    02.06.2026


    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    lieber Andreas,


    in Ergänzung des SPD-Antrags vom 28.06.2024 und der im Ferienausschuss vom 19.08.2024 beschlossenen Änderung der „Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Fußballplätzen sowie Freizeitanlagen“ über ein Rauchverbot auf Spielplätzen, bitten wir auf Anregung und Bitten zahlreicher Eltern, die öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet Passau durch das Anbringen offizieller Hinweisschilder auch als „rauchfreie Zonen“ zu kennzeichnen.

    Spielplätze sind Orte, die primär der Erholung und der gesunden Entwicklung von Kindern dienen. Das Rauchen im unmittelbaren Umfeld von spielenden Kindern stellt nicht nur eine Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen dar, sondern führt auch  regelmäßig zu einer Verschmutzung durch Zigarettenstummel in Sandkästen sowie auf Spiel- und Grünflächen.


    Sichtbare Rauchverbotsschilder würden hier zweifach wirken:

    • Prävention: Es verdeutlicht das gewünschte Verhalten und schafft eine klare soziale Norm.
    • Handhabe: Eltern und Aufsichtspersonen haben damit eine zusätzliche offizielle Grundlage, um Raucher auf das Verbot hinzuweisen und für eine rauchfreie Umgebung einzutreten.

    Wir sind der Meinung, dass durch eine solche Beschilderung der geänderten Satzung auch nach außen Rechnung getragen und letztlich die Aufenthaltsqualität für die Nutzerinnen und Nutzer unserer Spielplätze auch tatsächlich erhöht wird.

    Zur weiteren Attraktivitätssteigerung des Spielplatzes an der Innpromenade bitten wir die Kinderschaukel, die es in der Vergangenheit im unteren Bereich schon gegeben hat, wieder zu installieren und zudem die Aufstellung von einer oder zwei weiterer Schaukeln für ältere Kinder zu überprüfen.

    Bisher gibt es an diesem Spielplatz leider nur zwei Kleinkinderschaukeln, was dazu führt, dass größere und ältere Kinder diese zu kleine Schaukeln nutzen müssen oder überhaupt nicht an einem solchen Gerät spielen können.


    Mit freundlichen Grüßen im Namen der FWG-Fraktion

    Siegfried Kapfer