Update 2:
Klaus Schürzinger hat sich direkt an Frau Kerstin Wagner, Assistenz der Amtsleitung, zuständig für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Donau MDK, mit der Frage gewandt, ob nun das Ufergrundstück, der sogenannte "Innstrand", betreten werden darf oder nicht.
Ihr Antwortbrief bestätigt seine und die Auffassung von Herrn Kellhammer, dem Leiter des Umweltamtes der Stadt Passau, dass das Ufergrundstück betreten werden darf. Das bestehende Schild wurde dementsprechend vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt entsprechend mit dem Zusatz "Ufergrundstücke und Betriebswege frei für Fußgänger und Radfahrer auf eigene Gefahr" ergänzt. (Siehe Foto!)
Der Wortlaut des Briefes von Frau Wagner:
Sehr geehrter Herr Schürzinger,
Ihre Anfrage in dieser Angelegenheit beantworten wir gerne:
Bundeseigene Ufergrundstücke werden in der Beschilderung auch als Betriebsanlagen geführt. Das ist möglicherweise irreführend, aber in der Strompolizeiverordnung zum Schutz bundeseigener Betriebsanlagen an Bundeswasserstraßen (Wasserstraßen- Betriebsanlagenverordnung - WaStrBAV) so geregelt.
Im Verordnungstext heißt es - "Es ist verboten, bundeseigene Ufergrundstücke und Betriebswege außerhalb ihrer Zweckbestimmung, insbesondere durch Befahren mit Kraftfahrzeugen einschließlich Krafträdern, Kleinkrafträdern und Mobilitätshilfen, durch Abstellen von Fahrzeugen aller Art, Zelten, Viehtreiben, Reiten oder durch Entzünden von Feuer zu benutzen". Das Zusatzschild - Zelten, Grillen und offenes Feuer verboten! - verdeutlicht dies, da Außenstehende die Verordnung und deren Bedeutung des Benutzungsverbotes nicht kennen können.
Soweit der für die Schifffahrt erforderliche Zustand der Bundeswasserstraße nicht gefährdet ist, sind das Betreten der bundeseigenen Ufergrundstücke und Betriebswege durch Fußgänger und das Befahren der Betriebswege mit Fahrrädern von dem Benutzungsverbot ausgenommen. Das ist hier der Fall.
Das WSA Donau MDK wird die Schilder durch neue Exemplare ersetzen, die der aktuellen Rechtsverordnung entsprechen. Darunter wird ein Zusatz angebracht mit dem Hinweis "Fußgänger und Radfahrer frei".
Das Natura 2000-Schild ist dagegen nicht von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, sondern vom Freistaat Bayern.
Wir hoffen, zur Aufklärung beigetragen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kerstin Wagner
Assistenz der Amtsleitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit