Aufgrund eines von Herrn Brunner, vom Forum Passau, verfassten Leserbriefes, welcher am 25.02.2020 in der Passauer Neuen Presse abgedruckt wurde, stellte der Passauer FWG Stadtrat Klaus Schürzinger erneut einige Fragen an das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf und bat um eine Stellungnahme zu der von Herrn Brunner aufgestellten Behauptungen. Dieser schreibt in seinem Leserbrief: "Mit großer Vehemenz lehnte das WWA die sogenannte Variante 4 der ursprünglichen Planungen ab, bei der die Mauer ähnlich der jetzt vorgestellten Kremser Lösung knapp hinter dem Uferweg verlaufen wäre."
"Nach meinen Unterlagen handelt es ich bei der Variante 4 um die Variante "Längsparker", der in Hinblick auf das Verschlechterungsverbot "keine hydraulischen Auswirkungen" bescheinigt wurden. Wahrscheinlich meint Herr Brunner die Variante 1 "Innufer" mit dem HWSchutz entlang des Inn-Uferweges. Hierzu stellt das WWA fest: " Bei Hochwasser erfolgt ein Aufstau unmittelbar vor der Marienbrücke".", so Klaus Schürzinger in seiner Anfrage an das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, welches die gestellten Fragen wie folgt beantwortete.
Frage 1:
Gilt dies auch für die Kremser Lösung von Architekt Tauber?
"[...] für die vom Stadtrat favorisierte Lösung gibt es noch keine hydraulischen Berechnungen, es werden aber keine wesentliche Änderungen und Beeinträchtigungen erwartet."
Frage 2:
Gehen die von Herrn Brunner behaupteten "negativen Auswirkungen" für die gegenüberliegende Innseite über den hinnehmbaren cm-Bereich hinaus?
"Beeinträchtigungen bei der Umsetzung des Hochwasserschutzes sind grundsätzlich auszuschließen. Daher wäre bei einem zusätzlichen Aufstau zu prüfen, ob dieser nachteilige Auswirkungen hat, die ggf. auszugleichen sind. Dies gilt auch für die gegenüberliegende Innseite."
Frage 3:
Entspricht es den Tatsachen, dass im Hochwasserfall in jedem Fall eine Evakuierung erfolgen muss und die Marienbrücke gesperrt werden muss?
"Ob und wann es zu Evakuierungen kommt entscheidet letztendlich die Katastropheschutzbehörde, also hier die Stadt Passau. Grundlage für die Entscheidung wird auch eine Riskioanalyse sein, die aufgrund der mobilen Hochwasserschutzelemente erforderlich ist."