Fragen zum Hochwasserschutz (I)

21. Februar 2020

Stadtrat Klaus Schürzinger stellt Fragen an das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

Bei der Plenumssitzung des Passauer Stadtrats vom 10.01. stellte der FWG Stadtrat Klaus Schürzinger zum Thema Hochwasserschutz Gottried-Schäffer-Straße die Frage nach einer eventuellen erneuten Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung der Hochwasserschutzmaßnahme.
Der vom WWA-Deggendorf zur Verfügung gestellte „Fragen-Antwort-Katalog“ stellt zur Frage der Wirtschaftlichkeit fest:
„Stellt man die Kosten über den Betrachtungszeitraum (Kosten der Gesamtmaßnahme/Unterhalt/Reinvestition) von 100 Jahren dem Nutzenbarwert (gemäß Schadensermittlung) gegenüber, kann die Wirtschaftlichkeit der vier Varianten bestätigt werden.“
Daraus ergaben sich folgende Fragen an das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, welches diese am 18.02.2020 beantwortete:

Frage 1:
Wird diese Berechnung neu erstellt, wenn die Kosten (Projektierungskosten, Baukosten (Tiefbaukosten, Mobile Schutzelemente, Maschinentechnik, Mess- und Steuerungstechnik, Ortskanalisation) endgültig feststehen? 

"Die Wirtschaftlichkeit wird unter Bezugnahme auf die Kostenberechnung aus dem Entwurf neu erstellt. Eine weitere Kostenberechnung ist in der Regel nicht vorgesehen. Die endgültigen Kosten stehen erst mit der Schlussrechnung fest. Unserseits ist vorgesehen, die Ergebnisse aus der Entwurfsplanung (inkl. der aktualisierten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung) dem Stadtrat vorzustellen, mit der Bitte um Entscheidung über die Fortsetzung des Projektes. Soweit das Projekt fortgesetzt werden soll, wird die Genehmigungsplanung erstellt und die Planfeststellung beantragt."

Frage 2:
Werden bei der Berechung des Nutzens die nach dem Hochwasser 2013 erfolgten dezentralen Maßnahmen zur Minderung des Schadens an den einzelnen Gebäuden mit einbezogen? Der „Nutzenbarwert“ muss jedenfalls größer sein als der "Kostenbarwert". Offensichtlich gilt: Schadensminderung (Nutzenbarwert) = Schadenserwartung ohne Maßnahme - Schadenserwartung mit Maßnahme.

"Soweit die dezentralen Maßnahmen zur wesentlichen Veränderung des potentiellen Schadens betragen werden diese berücksichtigt. Zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird das Nutzen-Kosten-Verhältnis betrachtet. Hierbei wird der Nutzenbarwert der Maßnahme ins Verhältnis gesetzt zu den Kosten der Maßnahme.

Nutzen_Kosten_Verhältnis = Nutzenbarwert : Kostenbarwert

Der Nutzen eines Hochwasserschutzprojektes wird im Rahmen einer vereinfachten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung definiert als die Differenz zwischen dem derzeit zu erwartenden Schaden ohne Schutzmaßnahme und dem zukünftig zu erwartenden Schaden mit Schutzmaßnahme. Diese durch eine Schutzmaßnahme vermiedene Schäden werden, monetär bewertet. Bei der Schadensermittlung werden direkte Schäden an bestehenden Gebäuden und Bauwerken unter Berücksichtigung von deren Nutzung bewertet. Für den Nutzenbarwert sind zunächst die Eintrittswahrscheinlichkeiten (=1/Jährlichkeit eines Hochwassers) bei Beginn der Schäden und beim Bemessungshochwasser der Schutzanlagen und der jeweils dazugehörige Schaden zu ermitteln. Daraus wird der mittlere jährliche Schaden ermittelt. Um den Nutzenbarwert zu erhalten, wird mit finanzmathematischen Formeln der mittlere jährliche Schaden über den Betrachtungszeitraum aufsummiert und anschließend diskontiert (abgezinst). So wird der monetäre Schaden auf das Jahr der Fertigstellung der Baumaßnahme rückgerechnet.

Als Kostenbarwert werden die Investitions- und Betriebskosten für die Hochwasserschutzmaßnahme angesetzt. Investitionskosten sind vor allem Planungs-, Bau- und Erwerbskosten sowie Wiederherstellungskosten im Betrachtungszeitraum von 100 Jahren. Betriebskosten sind jährlich anfallende Kosten für den laufenden Betrieb und die Instandhaltung der Anlagen."


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