21. Februar 2020
Fragen zum Hochwasserschutz (I)
Stadtrat Klaus Schürzinger stellt Fragen an das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

Bei der Plenumssitzung des Passauer Stadtrats vom 10.01. stellte der FWG Stadtrat Klaus Schürzinger zum Thema Hochwasserschutz Gottried-Schäffer-Straße die Frage nach einer eventuellen erneuten Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung der Hochwasserschutzmaßnahme.
Der vom WWA-Deggendorf zur Verfügung gestellte „Fragen-Antwort-Katalog“ stellt zur Frage der Wirtschaftlichkeit fest:
„Stellt man die Kosten über den Betrachtungszeitraum (Kosten der Gesamtmaßnahme/Unterhalt/Reinvestition) von 100 Jahren dem Nutzenbarwert (gemäß Schadensermittlung) gegenüber, kann die Wirtschaftlichkeit der vier Varianten bestätigt werden.“
Daraus ergaben sich folgende Fragen an das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, welches diese am 18.02.2020 beantwortete:
Frage 1:
Wird diese Berechnung neu erstellt, wenn die Kosten (Projektierungskosten, Baukosten (Tiefbaukosten, Mobile Schutzelemente, Maschinentechnik, Mess- und Steuerungstechnik, Ortskanalisation) endgültig feststehen?
"Die Wirtschaftlichkeit wird unter Bezugnahme auf die Kostenberechnung aus dem Entwurf neu erstellt. Eine weitere Kostenberechnung ist in der Regel nicht vorgesehen. Die endgültigen Kosten stehen erst mit der Schlussrechnung fest. Unserseits ist vorgesehen, die Ergebnisse aus der Entwurfsplanung (inkl. der aktualisierten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung) dem Stadtrat vorzustellen, mit der Bitte um Entscheidung über die Fortsetzung des Projektes. Soweit das Projekt fortgesetzt werden soll, wird die Genehmigungsplanung erstellt und die Planfeststellung beantragt."
Frage 2:
Werden bei der Berechung des Nutzens die nach dem Hochwasser 2013 erfolgten dezentralen Maßnahmen zur Minderung des Schadens an den einzelnen Gebäuden mit einbezogen? Der „Nutzenbarwert“ muss jedenfalls größer sein als der "Kostenbarwert". Offensichtlich gilt: Schadensminderung (Nutzenbarwert) = Schadenserwartung ohne Maßnahme - Schadenserwartung mit Maßnahme."Soweit die dezentralen Maßnahmen zur wesentlichen Veränderung des potentiellen Schadens betragen werden diese berücksichtigt. Zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird das Nutzen-Kosten-Verhältnis betrachtet. Hierbei wird der Nutzenbarwert der Maßnahme ins Verhältnis gesetzt zu den Kosten der Maßnahme.
Nutzen_Kosten_Verhältnis = Nutzenbarwert : Kostenbarwert
Der Nutzen eines Hochwasserschutzprojektes wird im Rahmen einer vereinfachten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung definiert als die Differenz zwischen dem derzeit zu erwartenden Schaden ohne Schutzmaßnahme und dem zukünftig zu erwartenden Schaden mit Schutzmaßnahme. Diese durch eine Schutzmaßnahme vermiedene Schäden werden, monetär bewertet. Bei der Schadensermittlung werden direkte Schäden an bestehenden Gebäuden und Bauwerken unter Berücksichtigung von deren Nutzung bewertet. Für den Nutzenbarwert
sind zunächst die Eintrittswahrscheinlichkeiten (=1/Jährlichkeit eines Hochwassers) bei Beginn der Schäden und beim Bemessungshochwasser der Schutzanlagen und der jeweils dazugehörige Schaden zu ermitteln. Daraus wird der mittlere jährliche Schaden ermittelt. Um den Nutzenbarwert zu erhalten, wird mit finanzmathematischen Formeln der mittlere jährliche Schaden über den Betrachtungszeitraum aufsummiert und anschließend diskontiert
(abgezinst). So wird der monetäre Schaden auf das Jahr der Fertigstellung der Baumaßnahme rückgerechnet.
Als Kostenbarwert
werden die Investitions- und Betriebskosten für die Hochwasserschutzmaßnahme angesetzt. Investitionskosten sind vor allem Planungs-, Bau- und Erwerbskosten sowie Wiederherstellungskosten im Betrachtungszeitraum von 100 Jahren. Betriebskosten sind jährlich anfallende Kosten für den laufenden Betrieb und die Instandhaltung der Anlagen."
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Passau. Die FWG-Stadtratsfraktion beantragt, die bauleitplanerischen Möglichkeiten der Stadt Passau zur stärkeren Nutzung von Photovoltaik bei Gewerbe- und Sondergebieten systematisch zu prüfen und künftig konsequenter zu nutzen. Anlass für den Antrag war die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität am 14. Juli. Bei der Beratung über die Erweiterung eines Verbrauchermarktes bestand fraktionsübergreifend Einigkeit darüber, dass große Dachflächen und Stellplatzanlagen künftig stärker für Photovoltaik genutzt werden sollten. Gleichzeitig zeigte die Diskussion aber auch, dass Unsicherheit darüber besteht, welche rechtlichen Möglichkeiten der Stadt dabei tatsächlich zur Verfügung stehen. Mit ihrem Antrag möchte die FWG erreichen, dass die Verwaltung die bestehenden bauleitplanerischen Möglichkeiten umfassend darstellt und einen Vorschlag erarbeitet, wie Photovoltaik künftig bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen für Gewerbe- und Sondergebiete regelmäßig berücksichtigt werden kann. „Im Ausschuss waren wir uns schnell einig, dass wir die Potenziale großer Dachflächen und Parkplätze künftig besser nutzen wollen. Uneinigkeit bestand aber bei der Frage, welche rechtlichen Instrumente der Stadt überhaupt zur Verfügung stehen. Genau hier brauchen wir eine fundierte Grundlage für zukünftige Entscheidungen“, sagt FWG-Stadträtin Stefanie Auer. „Mir geht es dabei nicht um Einzelfallentscheidungen, sondern um klare und nachvollziehbare Regeln. Unternehmen sollen früh wissen, welche Anforderungen bei Bauvorhaben gelten. Das schafft Planungssicherheit,für die Betriebe ebenso wie für die Stadt.“, so Auer weiter. Der Antrag sieht unter anderem vor, die rechtlichen Möglichkeiten für Festsetzungen von Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dachflächen sowie von Photovoltaiküberdachungen größerer Stellplatzanlagen zu prüfen und daraus eine einheitliche Vorgehensweise für zukünftige Bebauungsplanverfahren zu entwickeln. FWG-Fraktionsvorsitzender Siegfried Kapfer sieht darin einen pragmatischen Ansatz: „Wir wollen keine Symbolpolitik, sondern rechtssichere und verlässliche Rahmenbedingungen. Wenn wir die rechtlichen Möglichkeiten kennen, können wir sie künftig einheitlich anwenden. Das schafft Transparenz und verhindert, dass vergleichbare Vorhaben unterschiedlich behandelt werden.“ Auch FWG-Stadträtin Erika Träger unterstützt den Vorstoß: „Der Ausbau der Photovoltaik ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Natürlich wissen wir, dass dazu auch leistungsfähige Stromnetze gehören. Das darf aber kein Grund sein, die Potenziale auf Dächern und Parkplätzen ungenutzt zu lassen. Dort, wo wir als Kommune Gestaltungsmöglichkeiten haben, sollten wir diese auch konsequent nutzen.“ Die FWG betont, dass sich der Antrag auf die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen für Gewerbe- und Sondergebiete bezieht. Ziel sei es, die bestehenden kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten künftig einheitlich und rechtssicher zu nutzen sowohl bei neuen Gewerbeansiedlungen als auch bei größeren Erweiterungen bestehender Standorte. So könne Passau Schritt für Schritt einen weiteren Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität leisten und gleichzeitig verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen.

Passau. Die Mitglieder der FWG-Stadtratsfraktion möchten die Geschäftsordnung des Stadtrats weiterentwickeln und beantragen, dass Anträge künftig grundsätzlich innerhalb von drei statt bislang sechs Monaten im Stadtrat oder einem Ausschuss beraten werden. Die bestehende Ausnahmeregelung soll erhalten bleiben: Ist eine Behandlung im Einzelfall nicht möglich oder nicht sachgerecht, soll dies den Antragstellerinnen und Antragstellern weiterhin mitgeteilt und das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Bereits im Jahr 2021 wurde auf Initiative der heutigen FWG-Stadträtin Stefanie Auer und des ÖDP-Fraktionsvorsitzenden Urban Mangold erstmals eine Frist von sechs Monaten in die Geschäftsordnung des Stadtrats aufgenommen. Nach mehreren Jahren Praxiserfahrung hält die FWG nun eine Weiterentwicklung dieser Regelung für sinnvoll und schlägt eine Verkürzung auf drei Monate vor. „Anträge sind eines der wichtigsten Instrumente der Stadträtinnen und Stadträte. Dahinter stehen häufig konkrete Anliegen aus der Bürgerschaft. Wer sich an uns wendet, darf erwarten, dass diese Themen zeitnah beraten werden und nicht monatelang auf ihre Behandlung warten“, sagt Stadträtin Stefanie Auer. Sie verweist dabei beispielhaft auf zwei Anträge aus dem vergangenen Jahr, die bislang noch nicht behandelt wurden: die von ihr initiierte Einführung eines digitalen Kita-Planers für Passau sowie der miteingereichte Antrag zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. „Ein digitaler Kita-Planer würde Familien die Suche nach einem Betreuungsplatz erheblich erleichtern und gleichzeitig die Einrichtungsleiter und -leiterinnen entlasten. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist wiederum eine zentrale Grundlage für die zukünftige Entwicklung unserer Stadt. Beide Themen sind für Passau von großer Bedeutung und beide verdienen eine zeitnahe Beratung“, sagt Auer. FWG-Fraktionsvorsitzender Siegfried Kapfer betont, dass sich der Antrag ausdrücklich nicht gegen die Verwaltung richtet: „Uns geht es nicht darum, die Verwaltung unter unnötigen Zeitdruck zu setzen. Deshalb soll die bestehende Ausnahmeregelung unverändert bestehen bleiben. Wenn eine Behandlung innerhalb von drei Monaten im Einzelfall nicht möglich oder nicht sachgerecht ist, soll dies weiterhin transparent kommuniziert und das weitere Vorgehen mit den Antragstellerinnen und Antragstellern abgestimmt werden.“ Auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Erika Träger sieht in einer zügigeren Beratung einen Gewinn für die kommunalpolitische Arbeit: „Kommunalpolitik lebt davon, aktuelle Themen aufzugreifen und zeitnah zu beraten. Werden Anträge erst viele Monate später behandelt, besteht die Gefahr, dass sich Rahmenbedingungen bereits verändert haben oder einzelne Inhalte an Aktualität verlieren. Eine zügige Beratung stärkt deshalb nicht nur die Arbeit des Stadtrats, sondern sorgt auch für nachvollziehbare und bürgernahe Entscheidungen.“ Die FWG ist überzeugt, dass gute Ideen zeitnah beraten werden müssen. Eine verbindlichere Frist sorgt für mehr Transparenz, stärkt die Arbeit des Stadtrats und kommt letztlich den Bürgerinnen und Bürgern zugute.

Passau. Die FWG-Stadtratsfraktion fordert eine langfristige Strategie für Park-and-Ride, Pendlerparken und Langzeitparkmöglichkeiten in Passau. Dazu hat Stadträtin Stefanie Auer für die Fraktion einen Antrag für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität eingereicht. Hintergrund sind die jüngsten Entscheidungen, die Wochen- und 4-Wochentickets zunächst am Parkplatz Bschütt und zuletzt auch am Parkplatz Kapuzinerstraße abzuschaffen. In der Diskussion im Ausschuss für Bauen und Liegenschaften wurde dabei deutlich, dass die bisherige Lösung auch von anderen Ausschussmitgliedern nicht als dauerhaft zufriedenstellend angesehen wird. Stadträtin Stefanie Auer sagt: „Wer sein Auto außerhalb der Innenstadt abstellen möchte, sollte auch ein passendes und verlässliches Angebot vorfinden. Wenn wir Verkehr in der Innenstadt reduzieren wollen, müssen wir gleichzeitig attraktive Alternativen schaffen.“ Der Antrag sieht unter anderem vor, bestehende und mögliche Standorte für Park-and-Ride-Angebote, Pendlerparkplätze sowie Wochen-und Monatstickets zu prüfen. Ebenso sollen Möglichkeiten untersucht werden, Parkangebote besser mit Busverkehr und weiteren Mobilitätsangeboten zu verknüpfen. Fraktionsvorsitzender Siegfried Kapfer betont: „Passau ist Oberzentrum für die gesamte Region. Viele Menschen pendeln täglich aus den umliegenden Landkreisen zur Arbeit, zur Schule oder für Besorgungen in die Stadt. Diese Bedürfnisse müssen bei der Verkehrs- und Mobilitätsplanung stärker mitgedacht werden.“ Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Erika Träger ergänzt: „Mobilität funktioniert nur dann gut, wenn unterschiedliche Bedürfnisse gemeinsam betrachtet werden. Wer auf Bus und Bahn umsteigen möchte, braucht ebenso passende Angebote wie Menschen, die aus beruflichen oder familiären Gründen weiterhin auf das Auto angewiesen sind.“ Nach Auffassung der FWG sollte die Diskussion deshalb nicht auf einzelne Parkplätze oder einzelne Ticketmodelle beschränkt bleiben. „Passau braucht eine Gesamtstrategie für Parken und Mobilität“, so Auer. „Statt Einzelprobleme nacheinander zu lösen, sollten wir die verschiedenen Bausteine sinnvoll miteinander verbinden und langfristig weiterentwickeln.“

Passau. Mehrere Passauer Schulen wurden in das bundesweite Startchancen-Programm aufgenommen. Für die FWG-Stadtratsfraktion bietet das Programm große Chancen für bessere Lernbedingungen, moderne Ausstattung und mehr Bildungsgerechtigkeit. Bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen Ende 2025 wurde das Startchancen-Programm im Stadtrat diskutiert. Seitdem hat sich der Stadtrat mit dem Thema nicht mehr befasst. Die FWG hält es deshalb für wichtig, über den aktuellen Stand der Umsetzung sowie die organisatorischen und finanziellen Auswirkungen für die Stadt Passau zu informieren. Mit einer Anfrage zur Fragestunde im Stadtrat am 22. Juni möchte Stadträtin Stefanie Auer deshalb erfahren, welche konkreten Maßnahmen an den betroffenen Schulen geplant sind, welche zeitlichen Planungen bestehen und welche Auswirkungen sich für die Stadt Passau ergeben. „Das Startchancen-Programm bietet die Möglichkeit, gezielt in Schulen und Bildung zu investieren. Deshalb halte ich es für wichtig, dass der Stadtrat frühzeitig über die geplanten Maßnahmen, den Zeitplan un d die finanziellen Auswirkungen informiert wird“, erklärt Auer. V om Programm profitieren unter anderem die Grundschulen Haidenhof, Grubweg, Neustift, St. Nikola und St. Anton, die Mittelschulen St. Nikola und Neustift, die Berufsschule I sowie das Sonderpädagogische Förderzentrum Hans-Bayerlein-Schule. FWG-Fraktionsvorsitzender Siegfried Kapfer betont: „Investitionen in Bildung gehören zu den wichtigsten Zukunftsinvestitionen überhaupt. Umso wichtiger ist es, dass Stadt, Schulen und Politik hier eng zusammenarbeiten und die Fördermöglichkeiten bestmöglich nutzen.“ Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Erika Träger ergänzt: „Gute Schulen sind ein entscheidender Standortfaktor für Familien. Deshalb sollten wir die Chancen des Programms konsequent nutzen und die betroffenen Schulen bestmöglich unterstützen.“ Mit ihrer Anfrage möchte die FWG insbesondere Klarheit über geplante Maßnahmen, zeitliche Abläufe, finanzielle Auswirkungen und die weitere Einbindung des Stadtrats gewinnen. „Gerade bei einem so wichtigen Bildungsprogramm halte ich Transparenz und einen regelmäßigen Austausch zwischen Schulen, Verwaltung und Stadtrat für wichtig“, so Auer.



